Immer wieder wird die Auffassung vertreten, die Korrektur, insbesondere aber die Bewertung der Rechtschreibung sei dem Deutschunterricht vorbehalten und im Rahmen des Religionsunterrichts nicht zu berücksichtigen.

Die gesprochene und die geschriebene Sprache ist die Grundlage menschlicher Kommunikation und damit Voraussetzung der sozialen Einbindung der einzelnen Person in ihr sich ständig veränderndes persönliches Umfeld. Kommunikative Störungen führen zu Unklarheiten, Missverständnissen und bei Nachhaltigkeit auch zur Ausgrenzung. Die Beherrschung der Sprache erst vermag eigene schulische und berufliche Leistungen an der richtigen Stelle zu platzieren und darzustellen. Dabei kommt es darauf an, dass der Sprecher und der Schreiber genauso wie der Hörer und der Leser sich trotz unterschiedlicher Herkunft und sprachlicher Entwicklung im Wesentlichen derselben Sprache bedienen.

Die Vermittlung und die Wiedergabe von Erfahrungen, Kenntnissen und Ansichten im Religionsunterricht sind ohne die grundlegende Beherrschung der Sprache nicht möglich. Fehlt die Fähigkeit oder die Bereitschaft, sich dem jeweiligen Thema entsprechend auszudrücken, und vor allem auch die dazu gehörenden Begriffe richtig zu verwenden, kommt das möglicherweise Gedachte beim Hörer oder Leser nicht an.

Daher ist auch im Religionsunterricht die korrekte Verwendung der Sprache eine nicht verzichtbare Voraussetzung.

Das hat insbesondere folgende Auswirkungen:

  • feststehende Begriffe, wie z. B. Eigennamen, geografische und theologische Begriffe, müssen richtig geschrieben sein;
    eine falsche Schreibweise stellt einen inhaltlichen Fehler dar;
  • der sprachliche Ausdruck muss das wiedergeben, was damit beabsichtigt ist;
    es wird das gewertet, was gesagt oder geschrieben wird, nicht das, was der jeweilige Schüler sich möglicherweise gedacht haben könnte;
    eine den Sinn entstellende Ausdrucksweise stellt ebenfalls einen inhaltlichen Fehler dar;
  • eine der gedanklichen Vorstellung entsprechende Ausdrucksweise setzt den richtigen Umgang mit der Wortwahl, dem Satzbau, der Grammatik und der Zeichensetzung voraus;
  • Unklarheiten in der Rechtsschreibung, im Ausdruck und insbesondere auch im Schriftbild muss sich der Schüler anrechnen lassen.

Dies sind die Minimalanforderungen, die an die Schüler gestellt werden können. Dabei wird bereits im Rahmen der Auswahl der Unterrichtsthemen, der Vermittlung der Unterrichtsinhalte und der Anforderungen bei den Leistungskontrollen die sprachliche Entwicklung der Schüler berücksichtigt - je älter ein Schüler ist, desto höher sind die Erwartungen an seine sprachliche Kompetenz.