Foto: Staatskanzlei des Freistaates Sachsen in Dresden

Der Katholische Religionsunterricht für Grund- und Oberschulen sowie für Gymnasien im Freistaat Sachsen beruht auf den vom Landesamt für Schule und Bildung des Freistaates Sachsen herausgegebenen Lehrplänen. Diese Grundlage besteht unabhängig davon, ob der Religionsunterricht in Schulgebäuden oder an anderen Orten, z. B. in Gemeindehäusern von Pfarrgemeinden, gehalten wird.

Vom Religionsunterricht zu unterscheiden und mit ihm nicht zu verwechseln ist der gemeindeeigene Unterricht der katholischen Pfarrgemeinden, z. B. der Erstkommunion- oder der Firmunterricht. Er steht inhaltlich allein in der Verantwortung der Katholischen Kirche und betrifft nicht den Bildungsauftrag des Freistaates Sachsen. Er unterfällt damit auch nicht den Lehrplänen des Landesamtes für Schule und Bildung. Der gemeindeeigene Unterricht ersetzt nicht die Teilnahme am Religionsunterricht.

Die Lehrpläne sind in einer Datenbank der Website des Landesamtes für Schule und Bildung hinterlegt und können hier direkt aufgerufen werden. Zusätzlich ist hier angegeben, für welchen Schulunterricht der jeweilige Lehrplan von Bedeutung ist.