Der katholische Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach. Da es sich um Schulunterricht handelt, besteht Anwesenheitspflicht.

Bei Erkrankung und anderen Hinderungsgründen muss eine Entschuldigung vorliegen:

  • bei Schülern, die vormittags katholischen Religionsunterricht in der Schule haben, gilt die Entschuldigung gegenüber der Schule;
  • bei Schülern, die nachmittags Religionsunterricht an Schulen oder in Gemeindehäusern haben, ist die Entschuldigung spätestens zur nächsten Unterrichtsstunde im Religionsunterricht schriftlich und unter Angabe von Gründen einzureichen.

Arztbesuche, bei denen Termine vereinbart werden können, sollen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden.